BLACK WEEK 20% auf Alles - Code: Black20

  Newsletter anmelden und 10% erhalten

  14 Tage kostenloser Umtausch

Tierversuche sind verboten! Oder doch nicht?

Für Schönheit sollte niemand leiden müssen - schon gar nicht Tiere! Trotzdem hört man immer wieder von Kosmetikmarken, die weiterhin Tierversuche durchführen oder beauftragen.

Gegen Tierversuche in Kosmetik - interessante Daten und Fakten für euch zusammengefasst:

Gesetzliche Regelungen zum Thema Tierschutz

Seit 1999 gilt für alle in Österreich hergestellten Kosmetika ein generelles Durchführungsverbot für Tierversuche am kosmetischen Fertigprodukt. Europaweit gilt dieses Verbot seit 2004. Weiters ist es seit 2004 verboten, Kosmetika in Verkehr zu bringen, deren Rohstoffe und Bestandteile an Tieren getestet wurden, wenn eine zu diesem Zeitpunkt bereits anerkannte Alternativmethode zur Verfügung steht, denn für das Erforschen möglicher Effekte wie Allergien, Krebs oder Fortpflanzungsschäden gab es bis 2013 eine Ausnahmeregelung vom Verkaufsverbot, wenn die Tierversuche außerhalb der EU stattfanden. 2013 trat endlich das generelle Verbot des Inverkehrbringens kosmetischer Mittel in Kraft, wenn diese oder mehrere Bestandteile im Tierversuch getestet wurden. Ebenso ist ab diesem Zeitpunkt der Verkauf solcher an Tieren getesteter Produkte in der EU verboten. Das Aus der Kosmetik-Tierversuche in der EU ist ein echter Meilenstein. Die Industrie wird so gezwungen, auf tierversuchsfreie Testmethoden oder bereits vorhandene Rohstoffe zurückzugreifen, die bereits in Wirkung und Auswirkung erforscht sind.

Tierversuche sind seit 2013 in der EU verboten! Doch es gibt Ausnahmen.

Dies betrifft nämlich nur die Stoffe, die ausschließlich für Kosmetik verwendet werden – und das sind nur ungefähr 10% der gesamten Inhaltsstoffe. Ärzte gegen Tierversuche nennt hier das Beispiel Lichtschutzfilter, die nicht nur in Sonnencremes, sondern ebenso in Plastikverpackungen eingesetzt werden. In der Sonnencreme verhindern Lichtschutzfilter Sonnenbrand der Haut, in bunten Plastikverpackungen verhindern sie das Ausbleichen des gefärbten Plastiks.

Wurde ein Kosmetikprodukt vor dem 11. März 2013 in Verkehr gebracht, so darf es auch weiterhin verkauft werden und ist somit vom Verkaufsverbot ausgenommen.

Soweit zu den gesetzlichen Regelungen in Europa, wie sieht es mit weltweiten Verordnungen aus?

Die oben genannten Richtlinien gelten nur für Kosmetikprodukte, die in Europa auf den Markt kommen, für andere Länder, wie China, stehen Tierversuche immer noch an der Tagesordnung und werden teilweise verpflichtend durchgeführt. Bekannte Kosmetikmarken, haben daher ihre Ethik über Bord geworfen und führen nun im Rahmen „innovativer Inhaltsstoffe“ wieder bzw weiterhin Tierversuche durch.

Neue Inhaltsstoffe werden im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH getestet. Auf dem Factsheet der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) ist ersichtlich, wann kosmetische Inhaltsstoffe in Tierversuchen getestet werden: wenn von einer Gefährdung für Arbeiter ausgegangen wird, wenn Risikobewertungen für die Umwelt erforderlich sind, oder wenn der Inhaltsstoff auch für nicht-kosmetische Produkte (Wandfarbe, Reinigungsmittel …) Anwendung finden soll.

Sind die Hersteller nun also gezwungen, Tierversuche durchführen zu lassen? Nein! Denn jedes Unternehmen kann sich dafür entscheiden, diejenigen Inhaltsstoffe NICHT zu verwenden, die Tierversuche voraussetzen würden.

Wie können wir als Hersteller sicher sein, dass verwendete Rohstoffe nicht an Tieren getestet wurden?

Erstens entscheiden wir uns dafür, nur Inhaltsstoffe zu verwenden, die wir nicht aufgrund der Chemikalienverordnung REACH testen lassen müssen, zweitens verlangen wir zu jedem Rohstoff ein dazugehöriges Sicherheitsdatenblatt, in dem über alle relevanten Eigenschaften informiert wird - Herkunft, Herstellung, Angaben zu Tierversuchen,..

Was Du gegen Tierversuche tun kannst?

  • Vermeide den Kauf von Kosmetikprodukten von Firmen, die sich nicht klar von Tierversuchen distanzieren.

  • Unterstütze Petitionen gegen Tierversuche durch Deine Stimme:


Im Juli 2020 hatte der österreichische Bundesrat entschieden, künftig tierversuchsfreie Forschung erheblich zu fördern, und ihr die gleichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen wie der Forschung mit Tierversuchen. Das ermöglicht Österreich einen enormen Vorsprung in der modernen Forschung. Hier kommst Du direkt zur Online Petition von PETA, die die deutsche Bundesregierung auffordert, mit Österreich mitzuziehen, ihre biomedizinische Forschung zu modernisieren und so tierversuchsfreie Forschung zu unterstützen.

Ärzte gegen Tierversuche setzen sich ebenso für einen Ausstiegsplan ein, der die Politik dazu aufruft, Tierversuche in Zukunft komplett zu vermeiden! Hier findest Du den direkten Link zur Online Petition von Ärzte gegen Tierversuche, die die Politik dazu aufruft, einen Ausstiegsplan für Deutschland zu entwickeln!

Auf der Seite von Ärzte gegen Tierversuche findest Du auch immer alle aktuellen Unterschriftenlisten gegen Tierversuche.

GENEVIEVE Natural Cosmetics lehnt Tierversuche grundsätzlich ab. Wir testen nicht an Tieren und kaufen nur Rohstoffe von Herstellern, die nicht an Tierversuchen – ob selbst durchgeführt oder in Auftrag gegeben – beteiligt sind.

Wir haben GENEVIEVE Natural Cosmetics mit hohen ethischen Grundsätzen für Umwelt, Natur, moralischer Verpflichtung den Menschen und auch den Tieren gegenüber gegründet – und wir wollen beweisen, dass es möglich ist eine ganze Produktpalette zu kreieren, zu produzieren und auf den Markt zu bringen, ohne in irgendeiner Weise in Tierversuche verwickelt zu sein.





Quellen:

Ärzte gegen Tierversuche e.V.
https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de

AGES
EU-Kommission. Durchführungsbeschluss der Kommission vom 25. November 2013 über Leitlinien zu Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel.

PETA Deutschland e.V.
https://www.peta.de/neuigkeiten/oesterreich-tierfreie-forschung/

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.